Unsere Positionen / Forderungen

Trans* bezeichnet den Widerspruch zwischen dem selbst erlebten Geschlecht und der bei Geburt zugeschriebenen Geschlechtszugehörigkeit. Die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit kann nur über die Selbstbeschreibung erfolgen. Diese ist möglich, sobald Kinder sich ihrer Identität bewusst werden und entsprechende Ausdrucksmöglichkeiten haben. Geschlechtszugehörigkeit ist nicht auf beobachtbares Verhalten zu reduzieren, welches in einer Gesellschaft historisch bedingt eher einem Geschlecht zugeordnet wird. Geschlechtliche Identität bedeutet nicht: Mädchen spielen mit Puppen, Jungen mit Autos.

Gegenwärtig ist die wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte über Geschlechtszugehörigkeit von Widersprüchlichkeiten, Unwissenheit und Spekulationen bestimmt. Aus dieser Situation heraus erfahren viele trans* Kinder (und auch die Familien) eine Pathologisierung, wenn sie versuchen, Anerkennung für ihre Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen.

Die Kinder werden in Psychotherapie gezwungen, die Eltern verdächtigt, ihre Kinder manipulieren zu wollen. Medizinische Leitlinien nötigen die Kinder, auf unterstützende Maßnahmen warten zu müssen. Um eine gesellschaftliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu erlangen, müssen die Kinder sich Begutachtungen unterziehen, in denen nach unklaren Kriterien die Geschlechtsidentität "geprüft" und richterlich "bestätigt" wird. Und selbst diese Begutachtungen werden den Kindern oft vorenthalten. Zu diesen institutionalisierten Hürden kommen noch die persönlichen Vorurteile der im System Handelnden hinzu, die sich gegen die Kinder und deren Familien richten.

Ohne positive "Begutachtungen" besteht kein Rechtsanspruch auf die Verwendung der richtigen Geschlechtsbenennung und des meist neu gewählten Vornamens. So sind Kinder im Umgang mit Bildungsinstitutionen (KiTas, Schulen etc.) auf den "guten Willen" der Leitung angewiesen.

Die gegenwärtige Situation stellt für Kinder und deren Familie hohe Hürden und starke Belastungen dar. Viele zusätzliche Aufgaben müssen bewältigt werden: ärztliche und psychotherapeutische Termine, finanzielle Kosten, kraftraubende Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit offiziellen Stellen. Häufig ruft dies psychisch negative Konsequenzen bei Kindern, Eltern und Geschwistern hervor. Die Kinder zeigen nicht selten depressives Rückzugsverhalten, Schulverweigerung, Selbstverletzung oder Suizidgedanken und -handlungen.

Das psychische Wohlbefinden von Kindern verbessert sich jedoch nachweislich, wenn es ihnen ermöglicht wird, die für sie richtige Geschlechtszugehörigkeit zeigen und leben zu können.

Daher fordert Trans-Kinder-Netz e.V.:

  • Abschaffung der Diagnose von trans* als Erkrankung, Störung oder Dysphorie!
  • Abschaffung von Zwangstherapie bei gleichzeitig freiem Zugang zu allen Maßnahmen des Gesundheitssystems (medikamentöse Maßnahmen, begleitende Psychotherapie, Operationen - sofern gewünscht) und der Sicherstellung der Übernahme der Kosten dieser durch gesetzliche und private Krankenkassen!
  • Gesellschaftliche und staatliche Anerkennung von trans* mittels Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrages in staatlichen Dokumenten durch Willenserklärung als Verwaltungsakt ohne Begutachtungsprozess, Wartezeiten und Altersuntergrenzen!
  • Gesellschaftliche Anerkennung durch Aufklärung mittels verbindlicher Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Medizin, Psychologie / Psychotherapie, Pädagogik, Recht etc. sowie mittels der Überarbeitung staatlicher Lehrpläne und -materialien!

Ausdrücklich fordern wir die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen!

Hier nochmal das Positionspapier als pdf (Oktober 2015)

Bei der notwendigen Abschaffung des TSG und der Einführung gesetzlicher Regelungen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (Selbstbestimmungsgesetz), fordern wir die Berücksichtigung der Rechte von trans Kindern und Jugendlichen:

  • Wir fordern die gesetzliche Verankerung des Selbstbestimmungsrechts von Kindern und Jugendlichen über ihr eigenes Geschlecht.
  • Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes des Kindes sind Art. 3 (Wohl des Kindes), Art. 8 (Identität), sowie Art. 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens) der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention.
  • Dazu gehört insbesondere die selbstbestimmte Entscheidung über Vornamen und Geschlechtseintrag über einen einfachen Verwaltungsakt ohne Beteiligung von Gerichten und Gutachter*innen. Jugendliche ab 14 Jahren entscheiden für sich selbst ohne Beteiligung der Eltern.
  • Wir fordern, dass Kinder bereits vor der Vollendung ihres 14. Lebensjahres selbst und allein für sich sprechen dürfen, ihr Wille dabei ernst genommen, und ihnen barrierefreier Zugang zu ihren rechtlichen Möglichkeiten sichergestellt wird.
  • Äußert ein Kind, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, den Willen, seinen Vornamen und/oder Geschlechtseintrag an das empfundene Geschlecht anzupassen bei gleichzeitiger Ablehnung von Sorgeberechtigten, sind sorgerechtliche Regelungen zu treffen, die das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in dieser Frage gewährleisten.