Am 05.05.2023 hat das Justizministerium den Entwurf des lange erwarteten Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in die Ressort-, Länder- und Verbändeabstimmung gegeben. Der Entwurf liegt hier, die Stellungnahme von Trakine könnt ihr hier lesen. Nach der Befassung im Bundeskabinett müssen dann Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, bevor es in Kraft treten kann.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 17. Mai nun auch durch den Bundesrat gebilligt und hat damit die letzte formale Hürde genommen, auch wenn auf den letzten Metern von den Gegnern tatsächlich aus gefühlt allen Rohren gefeuert wurde. Damit wird es nun am 01. August diesen Jahres in Kraft treten. Diejenigen von euch, die am gleichen Tag dazu auf dem Standesamt vorstellig werden, könnten dann am 02. November die neue Geburtsurkunde in den Händen halten!
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, der Dachverband der pädiatrischen Fachgesellschaften, befasste sich unter Federführung der Kommission für Ethische Fragen mit dem Thema „Ärztliche Maßnahmen bei transidenten Kinder und Jugendlichen". Wir hatten hierzu seit 2022 beratend teilgenommen. Die Stellungnahme wurde nun veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden